Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Fachkompetenz in Steuerfragen - Ihre Steuerberatung für Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Wir zeigen Ihnen, welche Unterlagen und Informationen erforderlich sind Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer fallen an, wenn Sie nach dem Ableben eines Verwandten ein Vermögen erben oder einen Geldbetrag geschenkt bekommen, der die steuerfreie Schenkungsgrenze übersteigt. In einem persönlichen Gespräch erörtern wir detaillierte Informationen und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, um Ihnen weiterzuhelfen!
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer - Nach dem Erhalt eines Erbes oder einer Schenkung wird das Finanzamt auf Sie zukommen und die Einreichung einer Erbschaftssteuererklärung oder Schenkungssteuererklärung verlangen. Um Ihnen in dieser möglicherweise komplexen Phase beizustehen, übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie.
Die nachfolgend aufgeführten Punkte geben Ihnen einen Überblick über alle relevanten Informationen und Unterlagen, die für die Erbschaftssteuererklärung und Schenkungssteuererklärung erforderlich sind. Diese Punkte können auch als Leitfaden für Steuerberatung oder Prognoseberechnungen dienen.
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterliegen denselben gesetzlichen Bestimmungen, die im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) festgelegt sind. In der Praxis wird daher keine Unterscheidung zwischen der Besteuerung der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer getroffen.
Leistungen Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Im Überblick Sorgen Sie für Klarheit Erforderliche Informationen und Unterlagen für die Erbschaftssteuer
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Angaben zum Verstorbenen (einschließlich Name, letzter Wohnsitz, Datum und Ort des Todes, Staatsangehörigkeit)
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Kopien aller vorhandenen letztwilligen Verfügungen (wie Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge)
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Wenn vorhanden: Kopie des Erbscheins und der Testamentsvollstreckungsanordnung (falls der Testamentsvollstrecker bereits bekannt ist: Name und Adresse)
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Aufstellung aller Personen, die Vermögenswerte des Verstorbenen als Erben oder Vermächtnisnehmer erhalten haben
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Wenn vorhanden: Kopie des Familien- oder Stammbuchs des Verstorbenen
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Stammbaum des Verstorbenen, einschließlich nichtehelicher Kinder, Eltern, Geschwister, geschiedener Ehegatten und Stiefkinder
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Wenn bekannt: Liste der Pflichtteilsberechtigten (Ehegatten, Kinder, auch nichteheliche Kinder, und gegebenenfalls Eltern, wenn der Verstorbene keine Kinder hatte)
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Detaillierte Aufstellung des Vermögens, gegebenenfalls begleitet von Urkunden wie Versicherungsverträgen, Immobilienkaufverträgen, Bankauszügen und Depotauszügen vom Todeszeitpunkt, sowie Unterlagen zu ausländischem Vermögen
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Getrennte Aufstellung des Hausrats für Ehegatten und Kinder
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Detaillierte Auflistung der Schulden des Verstorbenen (Art, Höhe, Fälligkeitsdatum)
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Detaillierte Auflistung der Kosten und Verbindlichkeiten, die aufgrund des Todesfalles entstanden sind (z.B. Beerdigungskosten, Aufwendungen für Vermächtnisse und andere Anordnungen des Verstorbenen)
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Wenn zum Nachlass ein Unternehmen oder eine wesentliche Kapitalbeteiligung (mehr als 25 %) gehört: Vermögensübersichten (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der letzten drei Jahre (falls diese nicht bereits vorliegen)
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Wenn zum Nachlass eine Beteiligung an einer Gesellschaft gehört: Gesellschaftsvertrag und Vermögensübersichten (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der letzten drei Jahre
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Liste der erhaltenen Schenkungen (einschließlich eventuell verbilligt übertragener Vermögenswerte) innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Todestag des Verstorbenen, sofern vorhanden, mit Kopien der entsprechenden Dokumente, Verträge usw.
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Kopien sämtlicher Schenkungssteuererklärungen und Schenkungssteuerbescheide
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Bei Ehegatten und Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres: eine Liste etwaiger Hinterbliebenenbezüge
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Bei Ehegatten: etwaige Eheverträge
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Bei Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft: eine Zusammenstellung der Vermögensverhältnisse zu Beginn der Zugewinngemeinschaft, eine Zusammenstellung der Erwerbe von Todes wegen des Verstorbenen während der Güterstandsdauer sowie eine getrennte Aufstellung des Vermögens beider Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes, begleitet von vorhandenen Unterlagen
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Falls bereits erstellt: eine Kopie der Erbschaftsteuererklärung Erforderliche Informationen und Unterlagen für die Schenkungssteuer
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Stammbaum, idealerweise weit verzweigt, einschließlich Schwiegerkinder, geschiedener Ehegatten, Stiefkinder und nichtehelicher Kinder, gegebenenfalls Kopie des Familienstammbuchs
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Liste potenzieller Nachfolger
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Wenn verheiratet: etwaige Eheverträge
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Detaillierte Aufstellung des Vermögens, gegebenenfalls begleitet von Urkunden wie Immobilienkaufverträgen, Versicherungsverträgen, Depotauszügen und Unterlagen zu ausländischem Vermögen
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Detaillierte Aufstellung der Schulden (Art, Höhe, Fälligkeit), gegebenenfalls mit Angaben zu den Personen, die diese übernehmen sollen
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Falls Sie ein Unternehmen oder eine wesentliche Kapitalbeteiligung (mehr als 25 %) besitzen: Vermögensübersichten (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der letzten drei Jahre (falls diese nicht bereits vorliegen)
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Wenn Sie an einer Gesellschaft beteiligt sind und uns keine Informationen vorliegen: Gesellschaftsvertrag und Vermögensübersichten (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der letzten drei Jahre
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Alle bereits getroffenen letztwilligen Verfügungen (z.B. Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Verzicht auf das Erbe usw.)
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Aufstellung aller bereits getroffenen Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge, insbesondere in den letzten zehn Jahren; sofern vorhanden, Kopien der entsprechenden Dokumente, Verträge usw.
Erbschaft und Schenkung
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung: Nutzen Sie Ihr steuerliches Potenzial optimal
Die Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung ist ein komplexes Thema, das eine erhebliche Belastung für die Nachfolge darstellen kann. Wenn die Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung nicht sorgfältig behandelt wird, können sich Situationen ergeben, in denen beispielsweise übertragene Immobilien verkauft oder die Unternehmensnachfolge gefährdet werden muss.
Wir kennen die Instrumente um die Steuerlast bei Erbschaften und Schenkungen zu minimieren.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten es im Vorfeld und Nachfeld bei Erbschafts- und Schenkungssteuern gibt und welche Regeln und Vorschriften beachtet werden müssen, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin. Wir stehen Ihnen zur Verfügung!
Unsere Dienstleistungen umfassen:
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Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
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Optimierung der Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen
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Erstellung von steueroptimierten Testamenten und Erbverträgen
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Bewertung von Immobilien und Unternehmen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer
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Einsprüche gegen Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheide sowie Klagen vor den Finanzgerichten
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Steueroptimierte Unternehmensnachfolge
Freibeträge und Steuersätze
Erbschaften und Schenkungen unterliegen keinen Steuern, solange der Betrag innerhalb der persönlichen Freibeträge bleibt. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab, und dementsprechend variieren die Steuersätze je nach Verwandtschaftsgrad. Bei nahen Angehörigen reicht der Steuersatz von 7% bis 30%, während er bei nicht verwandten Personen zwischen 30% und 50% liegt.
Freibeträge im Überblick
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Ehegatte: 500.000 EUR
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Kind: 400.000 EUR
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Enkel: 200.000 EUR
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Eltern: 100.000 EUR
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Geschwister: 20.000 EUR
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Neffen, Nichten: 20.000 EUR
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Freunde, Fremde usw.: 20.000 EUR
Natürlich gibt es auch Vergünstigungen und Ausnahmen für Erben von Betriebsvermögen sowie spezielle Regelungen für Immobilien. Detaillierte Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch, bei dem wir uns ausführlich Zeit für Ihr Anliegen nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kompetente Beratung.
Gestaltung Erbschaftssteuer
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen eine erhebliche Belastung für die Nachfolge dar. Ein intensiver Zugriff des Fiskus kann dazu führen, dass Vermögenswerte, wie beispielsweise übertragene Immobilien, verkauft werden müssen, oder dass ein Betriebsnachfolger Schwierigkeiten hat, das Unternehmen fortzuführen. Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen insbesondere nach den letzten Reformen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer über Instrumente, die helfen können, die Steuerbelastung zu minimieren.
Es bestehen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer, die nicht nur im Vorfeld des Erbfalls, beispielsweise durch lebzeitige Schenkungen oder die Verwendung von steueroptimierten Testamenten, genutzt werden können. Auch nach dem Erbfall gibt es Möglichkeiten zur "Korrektur", wie beispielsweise die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen aus steuerlichen Gründen.
Sie bundesweit umfassend in allen Angelegenheiten rund um die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer:
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Entwicklung von Gestaltungsstrategien zur Optimierung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen.
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Ausarbeitung von steueroptimierten Testamenten und Erbverträgen.
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Einreichung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen.
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Bewertung von Immobilien und Unternehmen hinsichtlich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
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Vertretung in Einspruchsverfahren gegen Erbschafts- und Schenkungsteuerbescheide sowie Klagen vor den Finanzgerichten.
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Beratung zur steueroptimierten Unternehmensnachfolge.
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Hilfe bei der Ausnutzung von Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Für unverbindliche Anfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
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Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen
Bei Schenkungen und Erbschaften, die innerhalb der persönlichen Freibeträge liegen, bleibt die Steuerfreiheit gewahrt. Für Kinder beträgt dieser Freibetrag 400.000 Euro von jedem Elternteil, während Ehegatten sogar über einen Freibetrag von 500.000 Euro verfügen. Geschwister, Neffen, Nichten sowie nicht verwandte Personen wie Lebensgefährten und Freunde haben hingegen lediglich einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung.
Die Höhe der Steuersätze hängt ebenfalls vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Nahe Angehörige wie Ehegatten und Kinder müssen je nach Höhe der Schenkung oder Erbschaft zwischen 7 und 30 Prozent des Betrags an das Finanzamt abführen, während bei nicht verwandten Personen bereits Steuersätze von 30 bis 50 Prozent gelten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden können und im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern sowohl von jedem Elternteil als auch von jedem Kind in Anspruch genommen werden können.
2. Steuerbefreiungen, Ausnahmen und Vergünstigungen
Unabhängig von den bereits genannten persönlichen Freibeträgen gibt es bestimmte Vermögenswerte und Erwerber, die bei Erbschaften und Schenkungen von der Steuer entweder vollständig oder teilweise befreit werden. Diese Ausnahmen von der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind im § 13 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) festgelegt. Sie betreffen verschiedene Vermögenswerte wie Grundbesitz, Hausrat, Kunstgegenstände sowie Unterhaltszahlungen oder Gelegenheitsgeschenke.
Besonders bedeutsame Steuerbefreiungen gelten für vererbte oder verschenkte Immobilien sowie für Betriebsvermögen.
Welche Regeln gelten für Immobilien?
Grundstücke, Häuser und Wohnungen - Immobilien sind in der Regel wesentliche Bestandteile des Nachlasses und haben erheblichen wirtschaftlichen Wert. Für Immobilien gelten zahlreiche Sonderregelungen, sowohl hinsichtlich möglicher Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer als auch in Bezug auf ihre Bewertung.
Was ist mit Betriebsvermögen?
Für Unternehmen und Gesellschaftsanteile gelten eigene Regelungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Die Befreiungen und Vergünstigungen für Betriebsvermögen sind ebenso vielfältig und komplex wie die Methoden zur Bewertung von Unternehmensvermögen zur Festsetzung der Steuer.
Eine besondere Situation ergibt sich bei Wohnungsunternehmen, für die es spezielle Bedingungen für die Befreiung von der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer gibt.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die genannten Steuerbefreiungen und Vergünstigungen komplex sein können. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten oder Fachanwalt für Steuerrecht ist in diesen Fällen ratsam.
3. In welchen Fällen ist Handlungsbedarf erforderlich?
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Handlungsbedarf in Bezug auf die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer erforderlich sein kann:
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Große Familienvermögen: Bei sehr umfangreichen Vermögen übersteigen die persönlichen Freibeträge und gewöhnlichen Steuerbefreiungen oft nicht die Steuerlast. Langfristige und intelligente Gestaltungen können jedoch dazu führen, dass Vermögen von mehreren Millionen Euro ohne Erbschaftsteuer auf die nächste Generation übertragen werden können.
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Immobilien: Bei Grundbesitz spielt die Bewertung und Verwendung eine entscheidende Rolle. Wenn die Steuerbefreiung für das Familienheim nicht erreicht oder nicht ausreicht, stehen alternative und ergänzende Möglichkeiten zur Steuervermeidung zur Verfügung.
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Betriebsvermögen: Die Übertragung von Unternehmen oder Beteiligungen erfordert die optimale Nutzung der gesetzlichen Verschonungsregeln. Es ist ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob und wie die Anforderungen für die Steuerbefreiung im konkreten Fall erfüllt werden können, um gegebenenfalls strukturelle Anpassungen vorzunehmen.
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Gütertrennung: Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung verschenken im Erbfall den steuerfreien Zugewinnausgleich. Der Wechsel zur (modifizierten) Zugewinngemeinschaft kann eine Lösung sein.
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Berliner Testament: Ein gemeinschaftliches Testament mit der Einsetzung der Kinder als Schlusserben kann dazu führen, dass die Freibeträge der Kinder nicht optimal genutzt werden. Spezielle Vermächtnislösungen zugunsten der Kinder können hier helfen.
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Ungleiches Vermögen unter Ehegatten: Wenn das Familienvermögen bei einem Ehegatten oder Elternteil konzentriert ist, können Freibeträge nicht optimal ausgenutzt werden. Gestaltungsinstrumente wie Kettenschenkungen oder Güterstandsschaukeln können bei der steueroptimierten Verteilung des Vermögens helfen.
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Auslandsvermögen: Bei ausländischem Immobilienbesitz oder ausländischen Bankkonten muss geprüft werden, ob neben dem deutschen Fiskus auch das ausländische Finanzamt auf das Vermögen zugreifen möchte und wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
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Entfernte Erben: Geschwister, Neffen, Nichten und andere entfernte Verwandte, ebenso wie Lebensgefährten, gehören nicht zur bevorzugten Steuerklasse I und unterliegen einem niedrigeren Freibetrag und einem höheren Steuersatz. Neben Heirat und Adoption gibt es auch hier Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Anforderungen für die genannten Handlungsbedarfe komplex sein können. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten oder Fachanwalt für Steuerrecht ist in diesen Fällen empfehlenswert.
Besteuerung Erbe & Nachlass
Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind Steuerarten, die sich besonders gut für eine gezielte Steuergestaltung eignen. Bei KGS-TAX bieten unsere erfahrenen Berater umfassende Beratungsdienstleistungen im Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer an.
Insbesondere bei der vorweggenommenen Erbfolge sind unsere Experten in der Lage, maßgeschneiderte und steueroptimierte Lösungen zu entwickeln und die Nachlassabwicklung zu erleichtern. Nach der Reform des Erbschaftsteuergesetzes und des Schenkungsteuergesetzes im Jahr 2009 gibt es noch viele ungeklärte gesetzliche Rechtsbegriffe, die zu Steuerstreitigkeiten mit dem Finanzamt führen können. Vor allem bei größeren Vermögenswerten ist es ratsam, eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen. Unsere spezialisierten Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Beantragung dieser verbindlichen Auskunft.
Auch nach dem Erbfall gibt es Möglichkeiten zur Steueroptimierung, beispielsweise durch die Erbausschlagung oder die Inanspruchnahme von Pflichtteilsansprüchen. Wir beraten Sie auch in diesen Angelegenheiten, einschließlich des Ehegattenerbrechts und der Rechte von Ehegatten im Zusammenhang mit dem Erbe und dem Pflichtteil.
Bei KGS-TAX machen wir Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer verständlich und helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu minimieren.
Schenkungsteuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen leicht gemacht
In beiden Fällen, sei es eine Schenkung oder ein Erbfall, ist die Abgabe von Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuererklärungen erforderlich. Bei KGS-TAX wir Sie dabei. Wir nehmen die Schenkung oder das Erbe in Ihrem Auftrag gegenüber dem zuständigen Finanzamt auf und bereiten gegebenenfalls die entsprechenden Steuererklärungen für Sie vor. Sollte das Finanzamt von den Angaben in den Steuererklärungen abweichen, stehen Ihnen unsere Experten zur Seite und unterstützen Sie bei der Durchführung von außergerichtlichen Einspruchsverfahren. Wir vertreten Ihre Interessen auch in finanzgerichtlichen Verfahren bis hin zum Bundesfinanzhof. Falls europarechtliche Fragen geklärt werden müssen, begleiten wir Sie auch bei einer möglichen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Steuerrechtliche Beratung für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht bieten eine umfassende Beratung aus einer Hand:
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Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
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Einholung verbindlicher Auskünfte
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Unterstützung in Steuerstreitverfahren (Einspruchsverfahren, Aussetzung der Vollziehung, finanzgerichtliche Verfahren) im Zusammenhang mit Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
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Beratung zur Selbstanzeige bei Schwarzgeld im Nachlass
Insbesondere im Bereich des Erbschaftsteuerrechts und Schenkungsteuerrechts gibt es viele steuerliche Fallstricke, die nicht immer von Steuerberatern oder Rechtsanwälten im Erbrecht erkannt werden. Oftmals werden die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen nicht ausreichend berücksichtigt oder die steuerlichen Gestaltungen unzureichend umgesetzt. Besonders bei erbschaftsteuerlichen oder schenkungsteuerlichen Gestaltungen, die Betriebsvermögen oder Unternehmensvermögen betreffen, empfehlen wir die Hinzuziehung eines auf Erbschaftsteuer spezialisierten Rechtsanwalts.
Unsere Beratung im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer nach einem Erbfall oder der Schenkungsteuer nach einer Schenkung sowie im Bereich der Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge bieten wir vorwiegend Mandanten in Mainz und bundesweit an. Bei KGS-TAX machen wir die Erstellung von Steuererklärungen und die Steueroptimierung in diesen komplexen Bereichen verständlich und unterstützen Sie, Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu minimieren.
Erbschaftssteuer legal beeinflussen: KGS-TAX unterstützt Sie bei der steueroptimierten Nachlassplanung
Der Staat erhebt gerne Erbschaftssteuern, aber dennoch haben Sie die Möglichkeit, die Höhe der Erbschaftssteuer auf legale Weise zu beeinflussen. KGS-TAX, vertreten durch Rechtsanwalt im Steuerrecht Ibrahim Cakir, unterstützt vermögende Familien und Unternehmer bei der steueroptimierten Nachlassplanung. Wenn der Fiskus zu viel verlangt, vertreten wir die Interessen der Erben wirksam in steuerrechtlichen Angelegenheiten gegenüber dem Finanzamt.
Den Staat in Sachen Vermögensnachfolge herausfordern Das Finanzamt ist in jedem Erbfall involviert. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, dem Finanzamt automatisch Informationen über die Vermögenswerte des Verstorbenen zu melden. Notare und Nachlassgerichte haben ebenfalls die Pflicht, die Finanzämter über bestimmte Erb- und Schenkungsfälle zu informieren. Was können Sie tun?
Unser Rat lautet: Nutzen Sie die zahlreichen Vorschriften und Steuervergünstigungen im Erbschaftsteuerrecht zu Ihrem Vorteil, um die Vermögensnachfolge in Ihrer Familie steueroptimal zu gestalten. Dafür benötigen Sie die richtigen Fachleute.
Drei Rechtsgebiete, die Ihre Nachfolgeberater beherrschen müssen
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Erbrecht
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Steuerrecht
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Gesellschaftsrecht
Das Nachfolgeteam von KGS-TAX in Mainz, mit Zweigstellen in Frankfurt und Köln, bietet Ihnen die dreifache Kompetenz:
Leistungen für eine steueroptimierte Nachlassplanung bei KGS-TAX
Die Kanzlei KGS-TAX mit Sitz in Mainz und Zweigstellen in Frankfurt und Köln berät und unterstützt vermögende Familien bundesweit bei der steueroptimalen Vermögensübertragung an die nächste Generation. Ob es um Immobilien, Wertpapierdepots, Geldvermögen oder Unternehmen geht, wir helfen Ihnen dabei, Ihr über Jahrzehnte aufgebautes Vermögen möglichst ungeteilt an Ihre Nachkommen zu übertragen. Um dieses Ziel zu erreichen, empfehlen wir eine frühzeitige Nachlassplanung.
Unsere Mandanten profitieren im Bereich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer von folgenden Leistungen:
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Beratung zu steuerlichen Gestaltungsmodellen: Bei einer umfassenden Nachlassplanung geht es darum, unseren vermögenden Mandanten dabei zu helfen, die Belastung durch Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer zu reduzieren. Dabei legen wir großen Wert auf maximale Sicherheit für Sie und Ihr Vermögen. Wir informieren Sie über legale Gestaltungsmodelle zur Reduzierung der Erbschaftssteuer und raten von fragwürdigen Steuertricks ab, da diese negative Konsequenzen für Sie und Ihre Erben haben können.
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Optimale Nutzung von Freibeträgen und Steuersätzen: Der Freibetrag eines Erben ist bei der Erbschaftssteuer umso höher und sein Steuersatz umso niedriger, je enger er mit dem Erblasser verwandt ist. Das gleiche Prinzip gilt für die Schenkungssteuer, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Beschenktem und Schenker. Zudem stehen Freibeträge bei Erbschafts- und Schenkungssteuer alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Dies ermöglicht es, Vermögen steuerfrei und legal in mehreren Schritten an dieselbe Person zu übertragen. Wir planen für Sie eine ganzheitliche Vermögensnachfolge, bei der wir die hohen Freibeträge in Ihrer Familie möglichst oft nutzen, um gleichzeitig niedrige Steuersätze zu Ihrem Vorteil zu erzielen. Dies ist Ihr gutes Recht und vollkommen legal. Gerne erklären Ihnen unsere Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht, wie die steueroptimierte Vermögensnachfolge funktioniert und auf welche Details wir dabei im Interesse Ihrer Familie achten.
Erfahren Sie mehr über die vorzeitige Erbfolge und sprechen Sie mit unseren Experten für rechtssichere Planung und Umsetzung Ihrer Vermögensnachfolge.
Betriebsvermögen richtig bewerten und Steuerbescheide prüfen bei KGS-TAX
Die Kanzlei KGS-TAX mit Hauptsitz in Mainz und Zweigstellen in Frankfurt und Köln verfügt über Fachwissen im Steuerrecht und Erbrecht, die Ihnen dabei helfen, gesetzliche Spielräume optimal zu nutzen und den Erhalt von Unternehmen und Vermögen sicherzustellen. Bei der Bewertung von Vermögen, das innerhalb der Zehnjahresfrist an Nachkommen übertragen wird, ist gemäß dem Bewertungsgesetz (BewG) der Verkehrswert (Marktwert) maßgeblich. Dennoch gibt es Besonderheiten, insbesondere für Grundbesitz und Betriebsvermögen. Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie und Ihre Erben diese Besonderheiten zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
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Betriebsvermögensbewertung: Die Bewertung von Betriebsvermögen erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrung. Unsere Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht unterstützen Sie dabei, Ihr Betriebsvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften korrekt zu bewerten und mögliche Steuervorteile zu nutzen.
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Steuerbescheidprüfung: Unsere Experten überprüfen sorgfältig alle Erbschaftssteuerbescheide im Erbfall. Falls Fehler oder Unstimmigkeiten auftreten, setzen wir uns wirkungsvoll für Ihre Rechte als Steuerzahler ein. Dies beginnt mit einem Widerspruch gegen den Steuerbescheid und kann bei Bedarf die Vertretung Ihrer Interessen vor dem Finanzgericht umfassen.
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Rechtsdurchsetzung: In einigen Fällen ist die Rechtslage nicht eindeutig geklärt, und Finanzämter halten an ihren Standpunkten fest, obwohl der Steuerpflichtige im Recht ist. In solchen Situationen ist es ratsam, Ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen. Unsere Kanzlei vertritt Ihre Interessen vor dem zuständigen Finanzgericht und hilft Ihnen dabei, die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Rechtsstreits abzuwägen.
Bevor wir vor Gericht tätig werden, prüfen wir mit Ihnen sorgfältig die Erfolgsaussichten und das Klagerisiko, damit Sie souverän entscheiden können, ob sich der Rechtsstreit für Sie lohnt. Im Falle eines erfolgreichen Ausgangs trägt der Staat die Kosten.
Stiftung als sinnvolle Option für die Unternehmensnachfolge bei KGS-TAX
Das Stiftungsrecht bietet Unternehmern spannende Möglichkeiten für die Vermögensnachfolge. Nicht jeder Unternehmer findet innerhalb der eigenen Familie den geeigneten Nachfolger, und einige streben an, den Fortbestand des Unternehmens unabhängiger von der wachsenden Anzahl an Familienmitgliedern zu gestalten. Darüber hinaus eröffnen Stiftungen steuerliche Vorteile. Die Experten für Unternehmensnachfolge bei KGS-TAX beraten Sie gerne bei der Gründung einer maßgeschneiderten Stiftung, die Ihren Zielen entspricht. Mithilfe einer Stiftung können Sie Ihr Lebenswerk als Unternehmer für die Zukunft sichern. Als Stifter haben Sie die Möglichkeit, den Stiftungszweck festzulegen, dem die wirtschaftlichen Erträge des Unternehmens dienen sollen.