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Kanzlei KGS TAX – Ihre Steuerberatung für chinesische Unternehmen in Deutschland

International.

Verständlich.

Spezialisiert.

Das deutsche Steuerrecht ist komplex – und für ausländische Unternehmen voller Besonderheiten. Für chinesische Investoren und Unternehmer, die in Deutschland aktiv werden, ist die steuerliche und rechtliche Strukturierung eine zentrale Herausforderung. Denn nicht nur Sprache und Geschäftsgepflogenheiten unterscheiden sich, sondern auch Buchführungsstandards, Besteuerungsregeln und Meldepflichten.

Genau hier setzt der China Desk von KGS TAX an: Mit tiefem Verständnis für das deutsch-chinesische Wirtschaftsverhältnis beraten wir ausschließlich chinesische Unternehmen mit Aktivitäten in Deutschland – ganz gleich ob bei der Gründung, der laufenden Buchhaltung, der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Klärung von Fragen zur Lohnsteuerpflicht entsandter Mitarbeiter, Verrechnungspreisen oder dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Unsere Beratung ist individuell, effizient und auf Augenhöhe. Sie soll nicht nur helfen, das deutsche Steuerrecht zu verstehen – sondern den Erfolg Ihrer Aktivitäten in Deutschland langfristig abzusichern. In Deutsch, Englisch und Chinesisch.

Gründung & Standortberatung

Gründung in Deutschland – rechtssicher und effizient für chinesische Unternehmen


Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist der erste entscheidende Schritt für chinesische Investoren und Unternehmer – und gleichzeitig mit zahlreichen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen verbunden. Ob GmbH, UG oder Betriebsstätte: Wir helfen Ihnen bei der Wahl der passenden Rechtsform, begleiten Sie rechtssicher durch alle Gründungsschritte und beraten Sie bei der Wahl eines geeigneten Standorts in Deutschland.

Dabei berücksichtigen wir nicht nur steuerliche Vorteile und Strukturfragen, sondern auch branchenspezifische Voraussetzungen, z. B. in den Bereichen Photovoltaik, Logistik oder Maschinenbau. Wir koordinieren die Gründung in enger Abstimmung mit Notaren, Banken und Behörden und sorgen dafür, dass Ihre Gesellschaft rechtskonform im deutschen Handelsregister eingetragen wird – schnell, transparent und mit chinesischsprachiger Unterstützung.

Unser Ziel ist es, chinesischen Unternehmen den Start in Deutschland so einfach wie möglich zu machen – mit klarer Kommunikation, rechtlicher Präzision und kulturellem Verständnis.

Image by Denny Ryanto
Image by Toby Yang

Steuerberatung & Deklaration

Steuerberatung für chinesische Unternehmen in Deutschland


Das deutsche Steuersystem stellt ausländische Unternehmen vor komplexe Herausforderungen – besonders, wenn kulturelle und sprachliche Unterschiede hinzukommen. Unser China Desk bei KGS TAX ist darauf spezialisiert, chinesische Unternehmen in Deutschland steuerlich umfassend zu betreuen. Wir beraten Sie zu allen wesentlichen Steuerarten wie Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer – klar strukturiert, interkulturell verständlich und immer mit Blick auf Ihre wirtschaftlichen Ziele.

Wir erstellen für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen, kümmern uns um steuerliche Anmeldungen und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt. Unser Fokus liegt dabei stets auf einer vorausschauenden Gestaltung: Wir helfen Ihnen nicht nur, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Ihre Steuerstruktur so zu organisieren, dass sie langfristig effizient und rechtssicher ist.

Als Ihr Partner in Deutschland sind wir für Sie da – in Chinesisch, Deutsch oder Englisch.

Finanz- & Lohnbuchhaltung

Buchhaltung und Löhne – korrekt, digital und mehrsprachig

 

Für chinesische Unternehmen mit Aktivitäten in Deutschland ist die korrekte Buchführung nach deutschem Handels- und Steuerrecht essenziell. Unser China Desk übernimmt die vollständige Finanzbuchhaltung – pünktlich, digital und rechtskonform. Wir buchen laufende Geschäftsvorfälle, kümmern uns um Umsatzsteuervoranmeldungen und erstellen betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), die Ihre Geschäftsentwicklung jederzeit nachvollziehbar machen – auch für Ihre Teams in China.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei uns auf der Lohnbuchhaltung. Wir erstellen Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter in Deutschland und prüfen alle relevanten Aspekte rund um Lohnsteuer, Sozialversicherung und Meldepflichten – gerade bei entsandten chinesischen Mitarbeitern oder gemischten Teams ist hier besondere Expertise gefragt.

Ob kleine Tochtergesellschaft oder wachsender Mittelständler: Wir bieten Ihnen mehrsprachige Betreuung, höchste Verlässlichkeit und digitale Prozesse, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Image by Matze Bob
Image by Hanny Naibaho

Jahresabschluss & Reporting

Abschlusserstellung und Reporting – rechtssicher & international anschlussfähig

Am Ende jedes Geschäftsjahres steht die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach deutschem Handelsrecht (HGB). Für chinesische Unternehmen ist dieser Prozess nicht nur eine formale Anforderung, sondern eine zentrale Schnittstelle zwischen deutscher Buchführung und chinesischem Konzernreporting. Genau hier setzen wir an: Wir erstellen Ihren Jahresabschluss korrekt, pünktlich und unter Berücksichtigung aller steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften.

Darüber hinaus bereiten wir bei Bedarf individuelle Reportings für Ihre Muttergesellschaft in China auf – nach Vorgaben in Mandarin, nach internationalen Standards oder nach unternehmensinternen Controllingrichtlinien. So erhalten Ihre Partner in China jederzeit Einblick in die wirtschaftliche Lage Ihrer deutschen Gesellschaft – transparent und professionell.

Unsere Arbeit verbindet dabei technische Präzision mit interkulturellem Verständnis. Sie erhalten nicht nur einen rechtssicheren Jahresabschluss, sondern ein Instrument, das Sie strategisch nutzen können – gegenüber Gesellschaftern, Banken, Investoren und Behörden.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Deutschland–China)

Doppelbesteuerung vermeiden – mit sicherer Struktur und klarer Beratung

 

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Volksrepublik China ist ein zentrales Instrument für chinesische Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind. Es regelt, in welchem Land bestimmte Einkünfte besteuert werden dürfen – und hilft, steuerliche Doppelbelastungen zu vermeiden. Die korrekte Anwendung des DBA ist jedoch komplex und erfordert nicht nur rechtliches Wissen, sondern auch ein tiefes Verständnis für das wirtschaftliche Verhältnis zwischen beiden Staaten.

Bei KGS TAX beraten wir Sie praxisnah, verständlich und rechtskonform zur Anwendung des DBA Deutschland–China: von der Besteuerung von Betriebsstätten, Gewinnausschüttungen und Lizenzzahlungen bis zur Vermeidung doppelter Lohnbesteuerung bei entsandten Mitarbeitern. Wir prüfen die Voraussetzungen, dokumentieren die Besteuerungspflichten und stimmen uns bei Bedarf direkt mit den Finanzbehörden ab.

Unsere Erfahrung zeigt: Eine frühzeitige und klare DBA-Gestaltung kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch rechtliche Risiken minimieren – und gibt Ihnen und Ihrer Zentrale in China Planungssicherheit.

Image by ZQ Lee
Image by Matthew Waring

Verrechnungspreise & Lizenzstruktur

Verrechnungspreise rechtssicher gestalten – zwischen Deutschland und China

Für chinesische Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Deutschland ist die Verrechnungspreisdokumentation ein kritischer Teil der internationalen Steuerplanung. Zahlungen für Waren, Dienstleistungen, Management Fees oder Lizenzen müssen dabei so gestaltet sein, dass sie dem sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen – also genauso wie zwischen unabhängigen Dritten vereinbart worden wären.

Unser Team bei KGS TAX unterstützt Sie bei der Analyse, Gestaltung und Dokumentation Ihrer Verrechnungspreisstruktur. Wir prüfen bestehende Modelle auf steuerliche Angemessenheit, entwickeln rechtssichere Lizenzierungsstrategien und helfen Ihnen, die steuerlichen Auswirkungen von konzerninternen Zahlungen – etwa für Patente, Software oder Markenrechte – korrekt abzubilden.

Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen oder in der Kommunikation mit den deutschen Finanzbehörden, wenn es um Verrechnungspreise, Lizenzgebühren oder Quellensteuer geht. Unser Ziel: Steuersicherheit und Transparenz für Ihre internationale Struktur – mit Fokus auf China–Deutschland-Verbindungen.

Entsendung von Mitarbeitern

Mitarbeiterentsendung aus China – steuerlich richtig von Anfang an

 

Viele chinesische Unternehmen entsenden qualifizierte Fachkräfte oder leitende Angestellte nach Deutschland, um ihre deutschen Tochtergesellschaften aufzubauen oder zu führen. Dabei stellen sich zentrale Fragen zum Thema Lohnsteuer, Sozialversicherung und steuerliche Ansässigkeit. Fehler bei der Entsendung können zu doppelter Steuerbelastung, Nachzahlungen oder Bußgeldern führen.

Unser China Desk ist auf genau diese Fragen spezialisiert. Wir prüfen individuell, wann und in welchem Land Lohnsteuerpflicht entsteht, wie die 183-Tage-Regelung anzuwenden ist und ob eine Sozialversicherungspflicht in Deutschland besteht. Darüber hinaus beraten wir zur optimalen Gestaltung von Arbeitsverträgen und Gehaltsbestandteilen, etwa mit Blick auf Nettovereinbarungen, steuerfreie Zuschläge oder Sachbezüge.

Unsere Stärke liegt in der Kombination aus Steuerrecht, Personalwesen und interkulturellem Verständnis. So sorgen wir dafür, dass Ihre Mitarbeitereinsätze in Deutschland nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch praktisch umsetzbar sind – und für alle Seiten planbar und fair.

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Image by Matthew Waring

Register- und Meldepflichten

Rechtlich sauber gemeldet – von der Gewerbeanmeldung bis zur Registerpflege

Der Start eines chinesischen Unternehmens in Deutschland erfordert weit mehr als nur die Gründung im Handelsregister. Zahlreiche Meldepflichten gegenüber Behörden müssen beachtet werden – von der Gewerbeanmeldung über die Steuernummerbeantragung bis hin zu Mitteilungen an das Transparenzregister oder statistische Ämter. Fehler in diesem Bereich führen nicht selten zu Verzögerungen, Nachfragen oder sogar Bußgeldern.

KGS TAX übernimmt für Sie die vollständige Abwicklung aller behördlichen Meldungen und Anträge im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland. Wir kümmern uns um die rechtssichere Eintragung ins Handelsregister, die Kommunikation mit dem Finanzamt, Gewerbeanmeldungen, USt-ID-Nummern, und – wenn gewünscht – auch um die Bereitstellung einer Geschäftsadresse.

Gerade für chinesische Unternehmen, bei denen Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede hinzukommen, ist es wichtig, einen Partner an der Seite zu haben, der behördliche Verfahren kennt und reibungslos umsetzt. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und gewinnen Zeit für Ihr operatives Geschäft.

Zweisprachige Beratung

Beratung auf Chinesisch und Deutsch – für klare Kommunikation und Vertrauen

 

Rechtliche und steuerliche Fragen sind oft schon in der Muttersprache komplex – erst recht, wenn zusätzlich kulturelle und sprachliche Unterschiede bestehen. Deshalb bieten wir unseren Mandanten im China Desk von KGS TAX eine vollständig zweisprachige Betreuung: in Chinesisch und Deutsch, auf Wunsch auch auf Englisch.

Unsere chinesischsprachigen Mitarbeiterinnen begleiten alle Mandate persönlich – ob bei der Gründung, der Buchhaltung, dem Jahresabschluss oder in der Kommunikation mit Behörden. Verträge, Bescheide, Steuererklärungen und Korrespondenz übersetzen wir klar und verständlich – nicht nur sprachlich, sondern auch fachlich. So entsteht Vertrauen – und Missverständnisse werden von Anfang an vermieden.

Durch unsere interkulturelle Kompetenz und Praxiserfahrung im deutsch-chinesischen Wirtschaftsverkehr sind wir der ideale Partner für chinesische Unternehmen, die erfolgreich in Deutschland tätig sein wollen – ohne Sprachbarriere, ohne Reibungsverluste.

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