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Konzernsteuerrecht & internationale Steuerstruktur für chinesische Unternehmen

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Chinesische Unternehmen mit Beteiligungen, Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Deutschland stehen vor besonderen steuerlichen Herausforderungen. Ob es um Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Holdingstrukturen, Organschaften, Arbeitnehmerentsendungen oder Ergebnisabführungsverträge geht – das internationale Steuerrecht erfordert präzise Planung und spezialisierte Beratung.

KGS TAX berät umfassend im deutsch-chinesischen Konzernsteuerrecht. Wir entwickeln tragfähige steuerliche Gesamtstrukturen für grenzüberschreitende Unternehmen, optimieren Verrechnungswege und begleiten Sie bei der Umsetzung von Inbound- und Outbound-Investitionen. Unsere Stärke liegt dabei in der Verknüpfung von Steuerrecht, Unternehmensstruktur und internationaler Praxis – immer mit Blick auf steuerliche Optimierung, rechtliche Sicherheit und interkulturelle Verständlichkeit.

Internationale Holding- und Konzernstruktur

Holdingstruktur & grenzüberschreitende Konzernbesteuerung

Wir beraten bei der Gründung und Optimierung internationaler Holdinggesellschaften, insbesondere zur Nutzung steuerlicher Vorteile bei Dividenden, Lizenzgebühren und Konzernfinanzierung. Dabei berücksichtigen wir Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstättenvorschriften und die steuerlichen Auswirkungen der Sitzwahl in Europa. Ziel ist die rechtssichere, steuerlich optimierte Struktur für Mutter- und Tochtergesellschaften in Deutschland und China.

Doppelbesteuerungsabkommen & Betriebsstättenbesteuerung

DBA, Quellensteuer, Betriebsstättenbesteuerung

Wir prüfen für jede grenzüberschreitende Leistung, ob und wie das DBA Deutschland–China zur Anwendung kommt. Dabei beraten wir zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, zum Quellensteuerabzug auf Dividenden und Lizenzgebühren, sowie zur korrekten Besteuerung von Betriebsstätten in Deutschland.

Arbeitnehmerentsendung & internationale Gehaltsgestaltung

Arbeitnehmerentsendung & internationale Vergütungssysteme

Entsenden chinesische Unternehmen Mitarbeiter nach Deutschland, stellen sich steuerlich heikle Fragen. Wir prüfen das Vorliegen der 183-Tage-Regel, Lohnsteuerpflicht, sowie die Sozialversicherungspflicht für Drittstaatenangehörige und gestalten Verträge sowie steuerlich optimierte Gehaltsmodelle – auch in Abstimmung mit HR-Abteilungen in China.

Steuerneutrale Umwandlungen & Strukturoptimierung

Umwandlung, Verschmelzung, Einbringung

Wir begleiten komplexe Umstrukturierungen von Unternehmen, z. B. durch Verschmelzung, Spaltung oder Einbringung – auch außerhalb des Umwandlungssteuerrechts. Dabei achten wir auf steuerliche Neutralität, Fristen, Sperrfristen und Sonderregelungen für chinesische Gesellschafter. Ziel ist stets eine rechtsformübergreifende, steuerlich günstige Unternehmensstruktur.

Ergebnisabführungsverträge & Organschaften

Organschaftsprüfung, EAV, Deklaration, Bilanzierung

Wir beraten zur steuerlich anerkannten Gestaltung von Ergebnisabführungsverträgen, erstellen begleitende Berichte für Gesellschafterversammlungen und prüfen, ob die Voraussetzungen einer steuerlichen Organschaft vorliegen. Dabei übernehmen wir auch die Deklaration für Organträger und Organgesellschaften, einschließlich Jahresabschluss und Steuerbilanz.

Melde- & Registrierungspflichten international

Kapitalertragsteuer, Anmeldung, §138 AO, internationale Meldepflichten

Wir helfen bei Meldungen nach §138 AO, beim Antrag auf Erstattung oder Freistellung von Kapitalertragsteuer, bei der steuerlichen Anmeldung neuer Gesellschaften in Deutschland sowie der internationalen Abstimmung mit ausländischen Finanzverwaltungen. Besonders wichtig: die korrekte Zuordnung von Steuerpflichten bei grenzüberschreitenden Transaktionen.

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