Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines sog. Mobilheims
- Ibrahim Cakir
- 28. Nov. 2022
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Ein Mobilheim ist ein anderes Wirtschaftsgut i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Als Gebäude (im bewertungsrechtlichen Sinne) wird es nicht von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG privilegiert. Die Norm ist auf Gegenstände des täglichen Gebrauchs in Gestalt von beweglichen Wirtschaftsgütern gerichtet.
Quelle: BFH v. 24. 5. 2022 - IX R 22/21

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