Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen
- Ibrahim Cakir
- 19. Jan. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei.
Quelle: BFH v. 24. 8. 2022 - XI R 25/20

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