Unterbeteiligungsvertrag: Finanzdienstleistungen von Mehrwertsteuer befreit
- Ibrahim Cakir
- 19. Okt. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags erbrachte Finanzdienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Gewährung einer Finanzierung an den Originator im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags fällt unter den Begriff der Kreditgewährung im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie.
Quelle: EuGH v. 13.9.2022 - C-45/21

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