Vorsteuerabzug und Personalabbau
- Ibrahim Cakir
- 19. Okt. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Bezieht der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen, mit denen unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch sog. Bewerbungstrainings bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden sollen, ist der Unternehmer aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Quelle: BFH v. 30. 6. 2022 - V R 32/20

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