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Steuerberatung für Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien

Image by Zbynek Burival
Windräder

Chinesische Unternehmen, die in den deutschen Markt für Erneuerbare Energien einsteigen – ob als Hersteller, Projektentwickler, Betreiber oder Investoren – sehen sich mit komplexen steuerlichen, rechtlichen und strukturellen Anforderungen konfrontiert. KGS TAX begleitet Sie mit umfassender Expertise bei der Realisierung Ihrer Projekte in Deutschland – von der Wahl der optimalen Rechtsform über die steuerliche Strukturierung bis zur laufenden Beratung in Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Unser Fokus liegt auf der Begleitung von Photovoltaik-, Windkraft- und Biogasprojekten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir beraten chinesische Investoren bei Holdingstrukturen, steueroptimierten Beteiligungen, EEG-Themen, Betriebsprüfungen und Umsatzsteuerfragen. Mit umfassender Erfahrung im internationalen Steuerrecht und zweisprachiger Betreuung auf Chinesisch und Deutsch sind wir Ihr Partner im deutschen Energiemarkt.

Photovoltaik im Fokus der Steuerberatung

Chinesische Hersteller & Investoren: Steuerliche Herausforderungen bei PV-Projekten in Deutschland

Der Photovoltaik-Sektor steht im Zentrum der Energiewende – und im Fokus des deutschen Steuerrechts. Gerade chinesische Unternehmen, die Solarmodule nach Deutschland liefern, Projekte entwickeln oder in Betreiberstrukturen investieren, sehen sich mit komplexen Anforderungen konfrontiert: Von der korrekten Rechnungsstellung nach deutschem Umsatzsteuerrecht, über bescheinigungsfähige Lieferungsketten, bis hin zur Vermeidung der Betriebsstättenbegründung durch Verkaufsniederlassungen.

Wir beraten umfassend zur steuerlichen Behandlung von Einspeisevergütungen nach EEG, zur Abschreibung von PV-Anlagen (AfA nach § 7 EStG), zur Nutzung von Investitionsabzugsbeträgen und zu Sonderabschreibungen für PV-Projekte. Besonders wichtig: Die Prüfung und Optimierung der Verträge zwischen chinesischer Muttergesellschaft, deutschem Projektentwickler und Anlagenbetreiber.

Unsere Kanzlei unterstützt chinesische Investoren bei der Finanzplanung, steueroptimierten Strukturierung, der Einordnung nach dem aktuellen Steueränderungsgesetz und der korrekten Deklaration beim Finanzamt. Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um Photovoltaik in Deutschland – zweisprachig, effizient, zielgerichtet.

Rechnungsanforderungen & Umsatzsteuer in der PV-Branche

Was chinesische Lieferanten über § 14 UStG und innergemeinschaftliche Lieferungen wissen müssen

Chinesische Hersteller, die Solarmodule nach Deutschland liefern, stehen häufig vor umsatzsteuerlichen Hürden. Ob Direktverkauf an deutsche Projektgesellschaften oder Lieferung über EU-Zwischenhändler: Die korrekte Rechnungsstellung gemäß § 14 UStG ist entscheidend für den Vorsteuerabzug und die steuerliche Anerkennung. Wir beraten Sie zur UID-Nummer, zur USt-Registrierung, zu den Anforderungen an Liefernachweise bei innergemeinschaftlicher Lieferung und zu Reverse-Charge-Verfahren – individuell und zweisprachig.

Einspeisevergütung & steuerliche Behandlung

EEG-Vergütung, Stromverkauf und ihre steuerlichen Folgen richtig einordnen

Wer Strom ins Netz einspeist, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb – mit direkten Folgen für Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Wir beraten chinesische Investoren und Betreiber, wie EEG-Vergütungen steuerlich korrekt erfasst werden, wie die Anlagen als Betrieb eingeordnet werden und wie Nebentätigkeiten wie Eigenverbrauch oder Direktvermarktung zu behandeln sind. Besonders relevant: Umsatzsteueroption bei Eigenverbrauch und § 19 UStG bei Kleinanlagen.

AfA & Sonderabschreibungen bei PV-Anlagen

Photovoltaik steuerlich optimal abschreiben – für Gesellschafter & Gesellschaft

PV-Anlagen unterliegen der linearen Abschreibung über 20 Jahre (§ 7 Abs. 1 EStG). In bestimmten Konstellationen können Investitionsabzugsbeträge (§ 7g EStG) und Sonderabschreibungen (§ 7g Abs. 5 EStG) genutzt werden – insbesondere bei deutschen Projektgesellschaften in Form einer GmbH & Co. KG. Wir prüfen, ob Ihre Gesellschaft die Voraussetzungen erfüllt, und gestalten die optimale steuerliche Nutzung in Verbindung mit Finanzierungsmodellen und Ausschüttungsstrategien für chinesische Gesellschafter.

Betriebsstättenrisiko vermeiden

Wenn aus Verkaufsniederlassung plötzlich Steuerpflicht entsteht

Viele chinesische Modulhersteller betreiben in Deutschland nur ein Lager, ein Büro oder entsenden Mitarbeiter zur Projektabwicklung – ohne zu wissen, dass dabei eine steuerpflichtige Betriebsstätte entstehen kann. Wir analysieren Ihre Tätigkeiten auf deutschem Boden im Lichte des OECD-MA und § 12 AO, prüfen die Risiken und entwickeln strukturierte Lösungen: etwa durch Nutzung von Kommissionärsmodellen oder vertraglich klar abgegrenzte Tätigkeitsbereiche zur Vermeidung von Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerpflichten.

Steuerstruktur bei Projektgesellschaften

GDas richtige Holdingmodell für chinesische Investoren im PV-Markt

Ob Mittelstandsmodell mit Personengesellschaft oder klassische Kapitalgesellschaften mit Ergebnisabführungsvertrag – die Wahl der steuerlichen Struktur entscheidet über die Belastung mit Körperschaftsteuer, Quellensteuer, Abgeltungssteuer oder Gewerbesteuer. Wir entwickeln für chinesische Investoren Holdingmodelle, die Doppelbesteuerung vermeiden, Einkünfte freistellen und Ausschüttungen steuerlich optimieren. Dabei berücksichtigen wir immer die Besonderheiten des DBA Deutschland–China.

Photovoltaik in der Betriebsprüfung

Typische Fehler, strittige Punkte und unsere Begleitung im Prüfungsverfahren

PV-Projekte sind häufig Gegenstand von Betriebsprüfungen – insbesondere wegen AfA-Beginn, Umsatzsteuer auf Bauleistungen, Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung und Fehlern bei der Einspeiseabrechnung. Wir vertreten chinesische Mandanten gegenüber dem Finanzamt, erstellen steuerstabile Dokumentationen und prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Unterlagen auf Plausibilität, Förderkonformität und steuerliche Anerkennung – vor, während und nach der Prüfung.

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